| ErgoAlm - Praxis für Ergotherapie und Legasthenie/Dyskalkulie Veitsbronn bei Fürth
Wie erhalte ich Ergotherapie?
Ergotherapie wird als Verordnung eines Arztes durchgeführt und gilt als Heilmittel.
Das heißt, sie bekommen von Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung ausgestellt. Mit diesem Rezept kommen Sie dann zu uns.
Die Kosten übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften.
Zusätzlich muss die übliche Zuzahlung erbracht werden, außer Sie sind befreit.
Bei Kindern entfällt die Zuzahlung.
Sie können ergotherapeutische Leistungen auch ohne Rezept in Anspruch nehmen, müssen dann jedoch privat dafür aufkommen.
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